Durch die Funktion Gastzutritt kann Ihre Verwaltung einfach und unkompliziert einem Gast, wie z.B. einem Techniker oder Handwerker, Zutritt zu dem Gebäude und/oder den leerstehenden Mietobjekten vergeben. Falls Ihre Verwaltung einem Gast Zutritt zu Ihrem Mietobjekt geben muss, wird Ihnen eine E-Mail und/oder eine Textnachricht gesendet. Die Nachricht enthält einen Link zu einem Online-Formular. Damit können Sie, als Mieter oder Mieterin, das vorgeschlagene Datum für den Gastzutritt akzeptieren oder ablehnen. Über das Online-Formular können Sie ebenfalls entscheiden, wie Sie dem Gast Zutritt zum Mietobjekt geben wollen.
Beispiel einer SMS-Anfrage:
Beispiel einer E-Mail-Anfrage: